Beachte: Fischsterben sind meldepflichtig! Sie sind bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde oder einer
Polizeidiensstelle anzuzeigen!
Wenn Fischkrankheiten (insbesondere Fischsterben) auftreten, ist es unumgänglich, geschädigte Fische zu untersuchen,
um zu klären, ob eine Erkrankung oder eine Vergiftung vorliegt.
Deshalb gleichzeitig Wasserprobe entnehmen bzw. eine Probenahme veranlassen (siehe auch Merkblatt Gewässerver-
unreinigungen)!
Welche Fische sind für die Untersuchung geeignet?
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möglichst noch lebende erkrankte Fische in geeigneten Transportgefäßen zur Untersuchung bringen
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oder frisch gestorbene Fische (Totenstarre) in Kühltaschen
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in Zersetzung übergegangene Fische sind ungeeignet
Wohin mit den Fischen?
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untersucht werden die Fische im Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt, Haferbreiter Weg 132-135,
39576 Stendal, Telefon: (03931) 6310
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es gibt aber überall in Sachsen-Anhalt Stellen (meist Veterinärämter oder Tierärzte) wo die Fische abgegeben
werden können,
und dann von dort über einen Kurierdienst nach Stendal gebracht werden
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die jeweils zuständige Stelle ist telefonisch in Stendal zu erfragen
Was ist noch zu beachten?
Es sollte eine Beobachtung kranker lebender Fische im Gewässer erfolgen, ob die Fische auffällige Verhaltensweisen
zeigen (z. B. krampfhafte Bewegungen, Drehbewegungen, beschleunigte Atmung, Fische sammeln sich am Zulauf).
Bitte auch den Landesanglerverband Sachsen-Anhalt (LAV LSA), Geschäftsstelle Halle, informieren!