Ziel: Möglichst viele Beweise sichern!
Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten (einfachste Methode), diese muss alle weiteren Schritte einleiten.
Aber um sicher zu gehen, und wenn eine starke Strömung die Abwasserfahne schnell stromabtreibt und zu erwarten ist, dass
von amtlicher Seite nicht rechtzeitig reagiert wird:
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selbst unter Zeugen Wasserproben an mehreren Stellen entnehmen
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Zeugen mit Name und Anschrift erfassen
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Verunreinigungen, Einleitungen, tote Fische fotografieren
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tote oder geschädigte Fische einsammeln, zählen und eine Untersuchung veranlassen (siehe Merkblatt Fischsterben)
Wie ist eine Wasserprobe zu entnehmen?
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je Probenahmestelle mindestens 1 bis 2 Liter
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saubere, verschließbare Plaste- und Glasflaschen verwenden, diese vorher mit dem zu untersuchenden Wasser spülen
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Probenahme in Fließgewässern in der Strömungslinie an der vermuteten Einleitungsstelle, oberhalb davon und je nach
Strömung in entsprechenden Abständen unterhalb der Einleitungsstelle
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bei Verdacht auf ätzende Chemiekalien Schutzhandschuhe tragen
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beachten, dass manche Stoffe (z. B. Ölfilm) nur an der Oberfläche treiben, andere dagegen am Grunde
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Flasche durch schräges Eintauchen turbulenzarm und blasenfrei füllen, dicht verschließen und Probe zweifelsfrei
beschriften
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Protokoll über Probenahme anfertigen
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Probe möglichst schnell zur Untersuchungsstelle bringen (meist Umweltamt), kühl (ideal sind 1-3 Grad Celsius) und dunkel
transportieren
Welche Angaben gehören in das Probenahmeprotokoll?
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Bezeichnung der Probenahmestelle, eventuell Beschreibung, Lageplan, Foto
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Datum, Uhrzeit, Luft- und Wassertemperatur, Witterung (z. B. Regen), Name und Anschrift der Zeugen der Probenahme
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Beschreibung der Entnahmemethode, Entnahmetiefe
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besondere Beobachtungen, wie Fischsterben, Schaumbildung, Gasbildung, auffällige Trübungen und Färbungen
Bitte auch den Landesanglerverband Sachsen-Anhalt (LAV LSA), Geschäftsstelle Halle, informieren!